MCV Steinitz e.V. im ADAC

An den Eichen 7

29476 Gusborn

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Andreas Barge       (1.Vorsitzender)
Jörg Wolfram        (2.Vorsitzender)
Jessica Barge          (Kassenwartin) 

Registergericht: Amtsgericht Stendal
Registernummer: VR 53195


Datenschutzordnung des Moto-Cross Steinitz e.V. im ADAC


Präambel


Der Moto-Cross Steinitz e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.Bsp. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebes, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereines). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.


§ 1 Allgemeines


Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.Bsp. in Form von ausgedruckten Listen, soweit dies für die Mitgliederbetreuung und –verwaltung und für die Verfolgung des Vereinszieles notwendig ist.
Sollten Daten an Dritte weitergegeben werden, so ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten zu beachten.


§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder


1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Es wird ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten angelegt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder:
a. Geschlecht
b. Vorname, Nachname
c. Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
d. Datum des Vereinseintritts
e. Bankverbindung
f. ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter
g. Telefonnummern
h. E-Mail-Adressen
i. ggf. Funktion im Verein
j. Passbild (Foto)


§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit


1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Dies betrifft die Teilnehmer an Turnieren und Meisterschaften. Ebenso weitere öffentliche Veranstaltungen, die vom Verein ausgerichtet werden oder bei denen in der Eigenschaft als Vereinsmitglied teilgenommen wird.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.


§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein


Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Die entsprechenden Informationen zur Kontaktaufnahme hängen auch im Vereinsheim aus.
Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig


§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und –listen


1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.Bsp. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. In die Verwendung solcher Listen wird eingewilligt.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.Bsp. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.


§6 Kommunikation per E-Mail


1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist. Die Kommunikation dient lediglich zur Förderung der Vereinszwecke.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.


§ 7 Datenschutzbeauftragter


Die Auswahl eines Datenschutzbeauftragten ist nicht notwendig. Im Verein sind weniger als 10 Personen ständig mit der Datenbearbeitung beschäftigt.


§ 8 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit


Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.Bsp. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), werden auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet.


§ 9 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung


1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -Nutzung oder –Weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. Ansprechpartner ist wie bereits benannt der Vorstand.
3. Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung sind wir verpflichtet darauf hinzuweisen, dass Betroffene sich bei Verstößen auch an die zuständige Datenschutzbehörde wenden können. In Sachsen-Anhalt ist dies der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt in der Leiterstraße 9 in 39104 Magdeburg.


§ 10 Inkrafttreten


Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 11.02.2019 beschlossen und tritt mit Aushang in den Vereinsräumen in Kraft.


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